Gemeinsam engagiert.


Abstimmungsparolen für den 25. November 2018

Von SPe, 28.Oktober.2018

Unsere Grundrechte verteidigen: Deshalb 2x NEIN stimmen.

NEIN zur Aushebelung der Menschenrechte
NEIN zum „Recht des Stärkeren“

Die „Selbstbestimmungs-Initiative“ täuscht uns mehr Selbstbestimmung vor, greift jedoch das Fundament unserer Demokratie an: den Grundrechtsschutz und die Gewaltenteilung. Diese demokratischen Prinzipien garantieren, dass niemand grenzenlos und unkontrolliert Macht ausüben kann.
Ziel der Initiative ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausser Kraft zu setzen. Wir haben in der Schweiz kein Verfassungsgericht, deshalb sind wir SchweizerInnen auf den Schutz durch die EMRK angewiesen.
NEIN zur Aushebelung der MenschenrechteWenn auf Bundesebene ein Gesetz gemacht oder angepasst wird, welches die Grundrechte verletzt, kann das Bundesgericht direkt auf die EMRK zurückgreifen, um unsere Grundrechte zu schützen. Mit Annahme der Initiative wäre das nicht mehr möglich. Wir alle wären nicht mehr vor Willkür oder Diskriminierung geschützt.
Die EMRK schliesst heute diese Sicherheitslücke. Jede und jeder kann nötigenfalls beim Gerichtshof für Menschenrechte seine Rechte einklagen, was die EMRK wirksam und im internationalen Vergleich besonders wertvoll macht.
Menschenrechte sind keine Selbstverständlichkeit, auch nicht in der Schweiz. Vergessen wir nicht, dass die EMRK uns wichtige Errungenschaften gebracht hat: Das Frauenstimmrecht, die Entschädigung von Asbest-Opfern, die Abschaffung der „administrativen Versorgung“.
Zudem gilt zu beachten: Das internationale Recht schützt kleine Länder vor der Machtpolitik der Grossmächte. Es liegt deshalb in unserem ureigenen Interesse, internationale Regeln zu schützen und zu achten – statt dem „Recht des Stärkeren“ wieder zum Auftrieb zu verhelfen.


NEIN zur willkürlichen Überwachung von Versicherten

Das revidierte Gesetz zur Überwachung der Versicherten gibt Versicherungen und den von ihnen beauftragten PrivatdetektivInnen mehr Kompetenzen und Mittel in die Hand als der Polizei. Künftig haben Invaliden-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungen die Möglichkeit, weitgehende Überwachungsmassnahmen zu beschliessen – und zwar ohne vorherige richterliche Genehmigung. Praktisch sämtliche EinwohnerInnen der Schweiz fallen unter den Anwendungsbereich der Überwachungsregeln. Die Bevölkerung unter Generalverdacht, das geht zu weit.
Die Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch ist ein wichtiges Anliegen und Betrugsfälle sollen verhindert werden. Die vorliegende Revision ist aber unverhältnismässig und unsorgfältig formuliert. Deshalb lehnen wir sie ab.


JA zur „Hornkuh-Initiative“

Die Delegierten der kantonalen SP wie der SP Schweiz empfehlen ein Ja zur Initiative.