Wir ergreifen Partei.


Abstimmungsparolen für den 4. März 2018

Von SPe, 30.Januar.2018

JA zu zahlbarem Wohnen für alle, NEIN zum Sendeschluss – jede Stimme zählt!

 

JA zur kantonalen Initiative «Zahlbares Wohnen für alle»
In vielen Regionen des Kantons Luzern herrscht weiterhin Wohnungsnot, insbesondere mangelt es an bezahlbaren Wohnungen für Familien. Zu hohe Mietzinsen belasten das Haushaltsbudget und der gemeinnützige Wohnbau stagniert vielerorts. Zudem laufen Fördermassnahmen in den nächsten Jahren aus.
Die Initiative will diese Probleme mit drei Massnahmen angehen: Gemeinnützige Wohnbauträger sollen vom Kanton Grundstücke erhalten. Gemeinden, welche den gemeinnützigen Wohnbau fördern wollen, sollen ein Vorkaufsrecht für kantonale Grundstücke erhalten. Ein Fonds soll entsprechende Projekte fördern.


NEIN zur «No-Billag-Initiative»
Die Initiative ist eine Attacke auf den Service Public und auf den Zusammenhalt in unserem vielsprachigen Land.
Gebührenfinanziertes öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen macht Sinn: Jede und jeder trägt dazu bei, jede und jeder hat freien Zugang zu ausgewogenen Informationen und einem breiten kulturellen Angebot, was gerade in unserem multikulturellen Land mit seinen vielen Minderheiten von grosser Bedeutung ist.
365 Franken pro Jahr bezahlt künftig jeder Haushalt für die viersprachigen SRG-Programme und die 34 Regionalsender. Nach Annahme der Initiative wäre ein so vielfältiges Informations-, Kultur- und Sportangebot kaum mehr erhältlich – günstiger ohnehin nicht.
Auch aus demokratischer Sicht ist es unerlässlich, dass sachgerecht informiert wird und die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck gebracht werden. Ausgerechnet den Absatz in der Bundesverfassung, welcher Radio und Fernsehen heute dazu verpflichtet, wollen die Initianten ersatzlos streichen. Das sollte allen DemokratInnen zu denken geben.


JA zum Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021
Die geltende Finanzordnung beschränkt die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Ohne diese Steuern könnte der Staat seine Aufgaben im bisherigen Umfang nicht mehr wahrnehmen. Der Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 verlängert daher die Befugnis, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer bis 2035 zu erheben.