Gemeinsam engagiert.


SP HASLE ZIEHT NOMINATION FÜR DIE BILDUNGSKOMMISSION ZURÜCK

Von SPe, 24.April.2019

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Wahl von Rahel Theiler in die Bildungskommission Hasle nicht möglich. Deshalb zieht die SP Hasle ihre Nomination zurück.

Gemäss Paragraf 17 Absatz 1 der alten Luzerner Staatsverfassung von 1875 dürfen SchwägerInnen nicht gleichzeitig Mitglied einer richterlichen oder verwaltenden Behörde sein. Diese Bestimmung ist laut Gemeindegesetz übergangsrechtlich immer noch gültig.

Rahel Theiler ist die Schwägerin von Gemeinderätin Isabelle Lustenberger-Emmenegger, welche für das Bildungsressort zuständig ist und von Amtes wegen der Bildungskommission Hasle angehört. Somit ist die Wahl von Rahel Theiler in die Bildungskommission nicht zulässig.

Die SP Hasle zieht deshalb ihre Nomination mit Bedauern zurück. Wir sind überzeugt, eine bestens geeignete Kandidatin vorgeschlagen zu haben und danken Rahel Theiler herzlich für die Bereitschaft zu kandidieren.