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Lieber gleichberechtigt als später

Von SPe, 7.Februar.2021

100 Jahre Kampf – 50 Jahre Frauenstimmrecht

Erst vor 50 Jahren erhielten die Schweizer Frauen nach einem fast 100 - jährigen Kampf das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene.

Als erste Partei schrieb die SP Schweiz 1904 das Frauenstimmrecht ins Parteiprogramm. Das Stimmrecht für Frauen war auch eine der Forderungen beim Landesstreik 1918. Entsprechende parlamentarische Vorstösse im nationalen Parlament wurden vom Bundesrat aber nicht weiter bearbeitet.

1959 konnten die Schweizer Männer endlich erstmals über das Frauenstimmrecht abstimmen. Dieses versenkten sie jedoch mit 67 Prozent Nein-Anteil an der Urne. Damit blieb die Schweiz neben Liechtenstein das letzte europäische Land ohne Frauenstimmrecht nach den beiden Weltkriegen. Dies führte zu enormem Frust bei den Schweizer Frauen. In Basel gipfelte diese Enttäuschung in einem Lehrerinnenstreik, bei dem alle 50 Lehrerinnen des Mädchengymnasiums teilnahmen und damit international für Aufsehen sorgten. Trotzdem dauerte es noch einmal zwölf Jahre, bis sie das Frauenstimmrecht erhalten sollten.

1968 wollte der Bundesrat die europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unterschreiben, unter dem Vorbehalt, die politischen Rechte der Frauen nicht als Menschenrechte anzuerkennen. Daraufhin gingen die Frauen erneut auf die Strasse und protestierten 1969 beim „Marsch auf Bern“ lauthals vor dem Bundeshaus. Unter dem ständig wachsenden Druck führte der Bundesrat am 7. Februar 1971 eine erneute Abstimmung zum Frauenstimmrecht durch, welche dann endlich mit 66% Ja -Anteil angenommen wurde.
Auf kantonaler Ebene hatten die Frauen das Frauenstimmrecht teilweise schon früher erhalten: Im Kanton Waadt und Neuenburg 1959, in Genf 1960. Es folgten Basel-Stadt (1966), Basel-Land (1968), Tessin (1969), sowie Wallis, Luzern und Zürich (alle 1970). Als letzter Kanton führte Appenzell Innerrhoden das kantonale Frauenstimmrecht ein: 1990 – erzwungen durch einen Bundesgerichtsentscheid.

Gleichstellung noch immer nicht erreicht

Die Einführung des Frauenstimmrechts war ein wichtiger Schritt im Kampf um Gleichstellung. Doch dieser ist noch nicht vorbei.

Nach wie vor verdienen Frauen deutlich weniger als Männer, im Schnitt 20% weniger Lohn für die gleiche Arbeit mit gleicher Qualifikation. Das sind gesamthaft jährlich 110 Milliarden Franken. Frauen erledigen immer noch zwei Drittel der unbezahlten Arbeit wie Haushalt, Betreuung und Erziehung der Kinder und reduzieren daher die Erwerbsarbeit. Teilzeitarbeit heisst häufig unfreiwillige Flexibilität, prekäre Arbeitsbedingungen, niedrige Löhne, schlechtere Laufbahnchancen und reduzierte Ansprüche bei Sozialversicherungen und Renten. Im Rentenalter haben Frauen durchschnittlich 37 Prozent weniger zur Verfügung. Jede fünfte Frau über 65 lebt in der Schweiz in Armut. Das muss sich ändern!

Unser Einsatz für mehr Demokratie geht weiter

50 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts ist die Zeit reif für einen weiteren Demokratieausbau: Wer in der Schweiz wohnt, von Gesetzen und staatlichen Massnahmen mit betroffen ist, soll mitbestimmen können. Die Teilnahme am politischen Leben stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten aller Einwohner*innen. Unterschiedliche Lebenserfahrungen und Blickwinkel bereichern die politische Debatte und stärken damit die Demokratie.

Deshalb fordern wir: Stimmrecht für alle – jetzt!

Mehr als zwei Millionen Menschen in der Schweiz – das ist ein Viertel der Bevölkerung – sind von der demokratischen Mitwirkung ausgeschlossen, weil sie keinen Schweizer Pass haben. Die SP fordert deshalb das Stimm- und Wahlrecht für alle, die in der Schweiz niedergelassen sind. Zudem soll die Einbürgerung für Menschen, die bereits länger bei uns leben, vereinfacht werden.

Auch Jugendliche sollen stärker in die politischen Prozesse einbezogen werden. Sie müssen im Alter von 16 Jahren weitreichende Entscheide fällen – sei es über ihre berufliche Zukunft oder über ihre Ausbildung. Sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und tragen juristisch Rechte und Pflichten. Es ist nur logisch, dass sie auch das politische Mitspracherecht erhalten. Die SP fordert deshalb die Einführung des Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren – damit auch Jugendliche über ihre Zukunft mitbestimmen können.

 

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50 Frauenstimmrecht in der Schweiz

Text: SP Aargau