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SP gewinnt vor Bundesgericht

Von SPe, 27.Januar.2019

Prämienverbilligung 2017:  mehr Mittel für die betroffenen Familien

Medienmitteilung der SP Kanton Luzern

Die Luzerner Regierung senkte 2017 die Grenze für Bezugsberechtigte rein finanzpolitisch motiviert und sozialpolitisch willkürlich von 75’000 auf 54’000 Franken des massgebenden Einkommens. Die SP Kanton Luzern hat sich zusammen mit Betroffenen juristisch dagegen gewehrt und bekommt nun vom Bundesgericht vollumfänglich Recht. Dieser Entscheid ist eine sehr gute Nachricht für tausende von betroffenen Familien, welche die Politik der Regierung in existenzielle Nöte brachte und sogar bereits erhaltene Prämienverbilligungen zurückzahlen mussten.

Der beharrliche Einsatz der SP für von den Kürzungen betroffenen Luzernerinnen und Luzerner hat sich gelohnt. Die Senkung der Grenze für Bezugsberechtigte durch den Luzerner Regierungsrat verletzte Bundesrecht. Noch im Februar kritisierte das Kantonsgericht zwar den Entscheid der Regierung, wies aber die Beschwerde der SP ab.

Das Urteil des Bundesgerichtes ist klar. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 des Kantons Luzern widerspricht Sinn und Geist des Bundesrechtes. Der anderslautende Schluss des Kantonsgerichtes Luzern als Vorinstanz erscheine mithin widersprüchlich und halte vor Bundesrecht nicht stand. Die entsprechenden Paragrafen der Prämienverbilligungsverordnung des Jahres 2017 sind als bundesrechtswidrig aufzuheben.

Wie von der SP gefordert, gelten somit wieder die ursprünglichen Einkommensgrenzen. Dies hat zur Folge, dass schätzungsweise 8’000 Familien im Kanton Luzern rückwirkend für das Jahr 2017 rund 15 Mio. zusätzliche Prämienverbilligungen erhalten. Gelder notabene, die sie in den meisten Fällen bereits einmal anfangs 2017 erhalten hatten, aber aufgrund einer rückwirkenden Senkung der Einkommensgrenze Ende 2017 zum Teil dem Kanton zurückzahlen mussten.