Wir ergreifen Partei.


Nein zum unausgewogenen Jagdgesetz

Von SPe, 1.September.2020

STANDPUNKT von Matthias Zemp

Die Vorlage, über die wir am 27. September 2020 abstimmen, ist weder fortschrittlich, tierfreundlich noch pragmatisch. Die Revision des Jagdgesetzes wurde im alten Parlament verschlechtert, sodass die negativen Aspekte nun überwiegen. Sämtliche Naturschutzverbände lehnen das neue Gesetz ab.

Die Vorlage ist nicht nötig. Gegen gefährliche Wildtiere kann bereits heute mit dem bisherigen Gesetz vorgegangen werden. Die Vorlage ist misslungen. Der Artenschutz wird nämlich geschwächt anstatt gestärkt.

Nein zum neuen JagdgesetzRegulierbare Wildtierarten können neu zum Abschuss freigegeben werden, ohne dass sie einen Schaden verursacht haben oder im Voraus Schutzmassnahmen ergriffen worden sind. Die Entscheide fällen neu die Kantone, der Bund muss nur noch angehört werden. Diese Kompetenzverschiebung ist nicht sinnvoll. Wildtiere kennen keine Kantonsgrenzen. Es drohen von Kanton zu Kanton unterschiedliche Handhabungen und vorschnelle Eingriffe, die sich nachträglich als kontraproduktiv erweisen können.

Die Gruppe der regulierbaren Wildtierarten kann zu leicht, ohne Kontrolle des Bundesparlaments, erweitert werden. Das bedroht den Schutz von Tierarten wie Luchs, Biber, Graureiher oder Fischotter.

Verpasst wurde die Chance, mit dem neuen Gesetz bedrohte Tierarten wie Feldhase, Schneehuhn, Waldschnepfe oder Birkhahn besser zu schützen. Der Kanton Luzern fördert diese Tierarten mit mehreren Projekten und viel Geld. Es ist deshalb unverständlich, dass sie immer noch gejagt werden dürfen. Ein Jagdverbot wäre bei diesen Wildtieren angebracht.

Nein zum neuen JagdgesetzDer Ersatz bleihaltiger Munition ist nach wie vor gesetzlich nicht geregelt, obwohl diese Munition Steinadler, Rotmilan und Bartgeier gefährdet.

Einige Befürworter*innen des neuen Jagdgesetzes versuchen, aus der Vorlage eine Abstimmung über den „bösen Wolf“ zu machen, deshalb folgen ein paar Klarstellungen:
Der Wolf ist nicht die Hauptursache für Schafverluste währen der Sömmerung. Der grösste Teil der Verluste stammt von Unfällen, Krankheiten, Blitz- und Steinschlag.
Die Anzahl pro Wolf und Jahr gerissenen Schafe nimmt ab, der Herdenschutz wirkt also.
Bund und Kantone unterstützen die Tierhalter*innen mit Subventionen und beim Herdenschutz. Sie werden nicht allein gelassen.
Wölfe haben einen positiven Einfluss auf den Schutzwald und insbesondere in Jagdbanngebieten: Sie tragen dazu bei, die zu grosse Hirschpopulation zu regulieren und Wildfrass bei jungen Bäumen einzudämmen. Sie helfen somit mit, unsere letzten intakten Naturgebiete zu schützen.

Intakte Naturräume und Artenvielfalt zu bewahren, liegt in unserem Interesse, auch im Entlebuch. Ein Nein zu diesem Jagdgesetz ist kein Nein zu jeglicher Regulation. Sie muss aber mit der nötigen Sorgfalt und Bedacht geschehen und darf die Berner Konvention nicht hintergehen.